Uwe Leuschner
Pommernweg 14
32699 Extertal
Tel.:05262
5709299
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Inhaltlich verantwortlicher Dienstanbieter nach § 5 TMG / § 55
Abs. 2 RStV:
Uwe Leuschner (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Detmold - Leonardo-da-Vinci-Weg 2, 32760 Detmold
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Detmold - Leonardo-da-Vinci-Weg 2, 32760 Detmold
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Detmold - Leonardo-da-Vinci-Weg 2, 32760 Detmold
Vermittlerregister(www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-G4EY-RU48D-65 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-133-11PC-91 (für § 34i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS):ec.europa.eu/consumers/odr . Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1
Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1
Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Industrie- und Handelskammer Industrie- und Handelskammer Detmold - Leonardo-da-Vinci-Weg 2, 32760 Detmold
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung
(VersVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittler (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepagewww.gesetze-im-internet.deeingesehen und abgerufen werden.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder
Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment),
Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)
bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert
der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können
einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen
betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den
drei Bereichen?
Umwelt:In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende
Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko
wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre
eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch
könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken,
dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden
könnte.
Soziales:Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum
Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen
Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der
Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der
Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der
Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen,
werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern
(Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur
Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die
erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von
Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen
haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird
ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der
Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung
erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über
die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei
Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert
dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu
kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses
ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung
erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung
gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der
Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann
eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell
noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter
lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird
grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn
dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere
Vergütung angenommen.